Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ein Geschäftsführer der Kategorie A kann nur zusammen mit einem Geschäftsführer oder Prokuristen der Kategorie B vertreten, ein Geschäftsführer der Kategorie B kann nur zusammen mit einem Geschäftsführer oder Prokuristen der Kategorie A vertreten.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer der Kategorie B mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen:
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens und Beteiligung an anderen Unternehmen sowie alle damit im Zusammenhang stehende Maßnahmen und Geschäfte, soweit sie keiner besonderen Erlaubnis bedürfen.