Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Das Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere die Beteiligung an anderen Kapitalgesellschaften und das Tätigen anderer alternativer Investments, wobei die Gesellschaft nur solche Geschäfte ausführen darf, die nicht nach KWG genehmigungspflichtig sind.