Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Die Gesellschaft ist eine externe Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne von § 17 Abs. 2 Nr. 1 des Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Gegenstand der Gesellschaft ist die kollektive Verwaltung von Spezial-AIF (im Sinne von § 1 Abs. 6 KAGB) auf der Grundlage einer Registrierung nach § 44 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 2 b) KAGB; die Gesellschaft nimmt ihre Tätigkeit erst nach Registrierung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf. Bei den zu verwaltenden Spezial-AIF handelt es sich um juristische Personen oder Personenhandelsgesellschaften, bei denen persönlich haftender Gesellschafter ausschließlich eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist, wobei auch die Gesellschaft die Funktion als persönlich haftender Gesellschaft in solchen Spezial-AIF übernehmen kann, die Nachschusspflicht der Anleger ausgeschlossen ist, und die Anleger keine Rücknahmerechte innerhalb von fünf Jahren nach Tätigung der ersten Anlage ausüben können.