einzelvertretungsbereichtigt, wenn und solange kein weiterer Liquidator bestellt ist.
Gegenstand
Kapitalbeteiligung an anderen Gesellschaften (Erwerben, Halten, Veräußern) sowie die Durchführung aller weiterer Rechtsgeschäfte, die im Zusammenhang mit Unternehmensbeteiligung und Handel von Unternehmensbeteiligungen stehen. Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte nach dem KWG werden nicht getätigt.