einzelvertretungsberechtigt, wenn und solange kein weiterer Liquidator bestellt ist.
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens sowie Erwerb, Halten, Verwaltung und Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind nicht Gegenstand des Unternehmens.