Handelsregister B des Amtsgerichts München
Nummer der Firma:
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HRB 272424
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
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5
6
7
1
a)
Königreich der Süßigkeiten 3 GmbH
b)
München
Geschäftsanschrift:
Hohenzollernring 57, c/o Königreich der
Süßigkeiten KOS GmbH, 50672 Köln
c)
Einzelhandel mit Süßigkeiten aller Art sowie
sämtliche damit in Zusammenhang
stehende Dienstleistungen.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Karraß, Jan Dietmar, München, *XX.XX.1973
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 07.01.2022.
a)
11.01.2022
Gleisl
2
b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Manders, Chase James Bailey Earl, London /
Vereinigtes Königreich, *XX.XX.1981
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Karraß, Jan Dietmar, München, *XX.XX.1973
a)
23.03.2022
Straßer
3
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Köln vom 04.12.2023 (Az. 70f IN 203/23) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
03.01.2024
Kern
Abruf vom 25.03.2024