Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (020)
Gegenstand
Erwerb, Bebauung, Vermietung und Verwaltung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und beweglichen Sachen, Entwicklung von Grundstückskonzepten und Errichtung und Verwaltung von Baulichkeiten aller Art, nicht jedoch Bauträgertätigkeit.