Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Halten von Beteilligungen an anderen Gesellschaften. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind nicht Gegenstand des Unternehmens.