einzelvertretungsberechtigt, wenn und solange kein weiterer Liquidator bestellt ist.
Gegenstand
die Verwaltung eigenen Vermögens, sowie aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, die Durchführung aller Geschäfte, die mit dem Gegenstand des Unternehmens in mittelbarer oder unmittelbarem Zusammenhang stehen oder dem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet erscheinen.