Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Gegenstand
Die gemeinnützige Förderung von Wissenschaft und Forschung (einschließlich der internationalen Zusammenarbeit und des Wissenstransfers). Der Satzungszweck wird verwirklicht sowohl durch die Beschaffung von Mitteln und deren Weitergabe an die Max-Planck-Gesellschaft oder die Max-Planck-Förderstiftung oder deren gemeinnützige Unterstiftungen zur ausschließlichen und unmittelbaren Verwendung für deren satzungsgemäße steuerbegünstige Zwecke als auch durch die unmittelbare Förderung von Forschungsprojekten in oder mit der MPG.