Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Übernahme der Stellung der persönlich haftenden, geschäftsführenden Gesellschafterin bei Kommanditgesellschaften (nachfolgend "KG"); die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die gewerbsmäßige Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte (Bauträger). Vom Gegenstand des Unternehmens ist die Tätigkeit nach § 34c GewO als Bauträger erfasst. Geschäfte, die einer darüberhinausgehenden behördlichen Genehmigung bedürfen, sind nicht Gegenstand des Unternehmens. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) und Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) werden nicht ausgeübt.