Code: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (083)
Die Kooperation mit anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen (nachfolgend "Kooperationspartner"), insbesondere im Zusammenhang mit der Versorgung von Patienten mit Arzneimitteln, Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln sowie anderen Produkten und Leistungen zur Prävention, Diagnose, Heilung oder Behandlung von Krankheiten sowie auch die Beteiligung an Kooperationspartnern und anderen Unternehmen, die im Gesundheitswesen tätig sind.