Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sofern nur ein Geschäftsführer bestellt ist, wird die Gesellschaft von diesem allein vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.