einzelvertretungsberechtigt, wenn und solange kein weiterer Liquidator bestellt ist.
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, Verwalten, Verwerten und die Veräußerung von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art, einschließlich im eigenen Namen und eigene Rechnung, nicht für Dritte, sowie damit verbundene Geschäfte, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist.