Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Gegenstand
Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung in Gesellschaften, die Erwerb, Halten und Verwerten von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art, ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, sowie damit verbundene Geschäfte, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist, zum Unternehmensgegenstand haben. Die Gesellschaft erbringt jedoch keine Finanzdienstleistungen im Sinne von § 1 Abs. 1a KWG und tätigt keine nach dem Kapitalanlagegesetzbuch genehmigungspflichtigen Geschäfte. Tätigkeiten, welche einer behördlichen Erlaubnis bedürfen, sind nicht Gegenstand des Unternehmens.