Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Gegenstand
Förderung der freien Wohlfahrtspflege im Sinne der §§ 66 und 68 der Abgabenordnung. Die Gesellschaft erfüllt ihre Aufgaben nach Abs. 1 insbesondere durch das Betreiben von Kinderbetreuungseinrichtungen (z. B. Netz von Kinder-Gruppen, Kinderkrippen, Offene Ganztagsbetreuung) ohne Rücksicht auf die Konfessionszugehörigkeit, Herkunft oder Weltanschauung der Kinder und Eltern.