Handelsregister B des Amtsgerichts München
Nummer der Firma:
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HRB 266614
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
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1
a)
Matho Invest GmbH
b)
Haar, Landkreis München
Geschäftsanschrift:
Münchener Straße 25, 85540 Haar
c)
Erbringung von Beratungsdienstleistungen
aller Art im Bereich
Unternehmensfinanzierung, Verwaltung
eigenen Vermögens, soweit dazu keine
besondere Erlaubnis, etwa nach § 1 KWG,
erforderlich ist sowie die Erbringung
anlegeorientierter Finanzdienstleistungen
aller Art, namentlich Anlage- und
Vermögensberatung und
Darlehensvermittlung. Erlaubnispflichtige
Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz
werden nicht ausgeübt.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Ronfeld, Martin, Vaterstetten, *XX.XX.1974
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Kirmayr, Thomas Josef, Bruckmühl, *XX.XX.1981
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 25.03.2021.
a)
31.05.2021
Dr. Vittinghoff
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b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts München vom 21.02.2024 (Az. 1507 IN
3326/23) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und
bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
26.02.2024
Hösel
Abruf vom 25.03.2024