Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, sind sie alle nur gemeinschaftlich zur Vertretung der Gesellschaft befugt.
Gegenstand
Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen, sowie die Erbringung von Beratungsdienstleistungen, Eventorganisation und Produkthandel. Tätigkeiten, die einer staatlichen Genehmigung bedürfen, sind nicht Gegenstand des Unternehmens.