| Gegenstand | Gemeinnützige Zwecke i. S. von § 52 Abs. 2 Abgabenordnung, insbesondere i.S. von Nr. 13 (Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens), sowie Nr. 25 (die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke), Nr. 3 (die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, usw.) und Nr. 10 (Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Behinderte usw). |