einzelvertretungsberechtigt, wenn und solange kein weiterer Liquidator bestellt ist.
Gegenstand
das Halten und Verwalten von Beteiligungen, die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Unternehmenberatung, insbesondere im Bereich Interimsmanagement. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind nicht Gegenstand des Unternehmens.