Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
die Verwaltung des eigenen Vermögens, sowie der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland, wobei genehmigungspflichtige Tätigkeiten nicht zum Gegenstand des Unternehmens gehören.