einzelvertretungsberechtigt, solange er alleiniger Liquidator ist, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Vermittlung von Immobilien, von Wohnraum. Hierfür wird die Genehmigung nach der Gewerbeordnung eingeholt. Vermittlung von Darlehen sowie die Erbringung von Vermittlungsleistungen jeder Art, soweit es hierzu nicht einer gesonderter Erlaubnis bedarf sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte.