Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Gegenstand
Verwaltung des eigenen Vermögens und Erwerben, Veräußern, Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Erbringung von erlaubnis- und genehmigungsfreier betriebswirtschaftlicher Beratung und Dienstleistungen gegen Entgelt. Ausgeschlossen sind insbesondere Tätigkeiten, die unter das Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG), Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG), Kreditwesengesetz (KWG) oder Börsengesetz (BörsenG) fallen.