| Gegenstand | die Tätigkeit des Industriedesigners in Entwurf und Gestaltung von seriell gefertigten Industrieprodukten der Konsum- und Investitionsgüterindustrie unter Berücksichtigung von technischen, wirtschaftlichen und ästhetischen Kriterien, die Unternehmensberatung und Marketingberatung sowie Computervisualisierung, Computeranimation und Illustration, Graphic Design, CI-Entwicklung, Farbberatung, Modellbau, Prototypenbau, CAD, CAID, Konstruktion von mechanischen Teilen, Gehäusekonstruktion, Entwicklung und Vertrieb von Software, Messebau, Ladenbau, Möbelbau und Innenraumgestaltung und die Produktion von Leuchten und Lampen. |