Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen aller Art. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten nach dem Gesetz über Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) werden nicht ausgeübt.