Handelsregister B des Amtsgerichts München
Nummer der Firma:
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HRB 259257
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
ibbiesoft GmbH
b)
Kirchheim b.München, Landkreis München
Geschäftsanschrift:
Blumenweg 2, 85551 Kirchheim
b.München-Heimstetten
c)
Entwicklung, das Halten, die Vermarktung,
die Lizenzierung und die Überlassung von
Software und webbasierten Systemen und
Applikationen, u. a. für EDV- und
Telekommunikationsdienstleistungen
sowie die Vergabe von Aufträgen zur
Entwicklung dieser Software.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Graham, Lewis Anton, Kirchheim b.München,
*XX.XX.1969
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 04.08.2020.
a)
11.09.2020
Hofschuster
2
a)
ibbiesoft Holding GmbH
c)
Verwaltung eigenen Vermögens,
inbesondere das Halten und Verwalten von
Beteiligungen an anderen Gesellschaften
im eigenen Namen und auf eigene
Rechnung und alle damit
zusammenhängenden Geschäfte.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 19.04.2024 hat die
Änderung der §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand), 7
(Gesellschafterversammlung) und 9 (Jahresabschluss,
Ergebnisverwendung) der Satzung beschlossen.
a)
25.04.2024
Dr. Schwarz
Abruf vom 17.03.2026