Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Der Betrieb des Schreinerhandwerks, die Ausübung von Schreinerarbeiten im Sinne der Spezialisierung auf die schneidende, fügende oder veredelnde Verarbeitung von Holz und Holzwerkstoffen. Umfasst ist insbesondere der Bau von Möbeln bis hin zu Bauelementen im Sinne der Holztechnik.