| Gegenstand | Förderung von Kinder- und Jugendhilfe, öffentlichem Gesundheitswesen, Wohlfahrtswesen, Aus-, Fort- und Weiterbildung. Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und des Wohlfahrtswesens erfolgt insbesondere im Bereich der Sozialpädiatrie mit Nachsorge, Kinderhospizarbeit, Pflege, Pflegeberatung, Beratung von Angehörigen und des Palliative Care, insbesondere durch den Betrieb von Einrichtungen (Haus ANNA) zur Pflege und Begleitung schwer kranker Neugeborener, (Klein-) Kinder, Jugendlicher und junger Menschen mit ihren Familien. Das Haus ANNA bietet zudem insbesondere die Unterstützung der Angehörigen, Beratung, Gesprächsangebote und Therapien für Kranke und Angehörige, die Förderung von Hospizprojekten für Kinder und Jugendliche, einschließlich der Kinder- und Jugendhilfe (insbesondere durch den Betrieb von (teil-)stationären Hospizen für Kinder und Jugendliche, die heilpädagogische Förderung und die psychosoziale Betreuung einschließlich altersgerechter Pflege - Palliativpflege sowie Kinderschutz und Inklusion), sowie aufsuchende Nachsorge und Palliative Care einschließlich Palliativmedizin. Die Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung erfolgt insbesondere durch die Durchführung von Schulungen für Fachpersonal, sowie Mitarbeiter und Angehörige von Betroffenen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Maßnahmen zu treffen, mit der sie vorgenannte Zwecke erreicht oder fördert. Hierzu gehört auch das Anmieten von Räumen bzw. der Bau/Erwerb von Räumen für den Betrieb von Hospizeinrichtungen. |