| Gegenstand | Die unmittelbare und/oder mittelbare Beteiligung an anderen Gesellschaften, insbesondere an geschlossenen alternativen Spezial-Investmentfonds, deren Gesellschatszweck die Anlage und Verwaltung ihrer Mittel zur gemeinschaftlichen Kapitalanalge zum Nutzen der Anleger, insbesondere durch den mittelbaren Erwerb von Luftfahrt-Assets, d. h. das Eingehen, Erwerben, Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an Gesellschaften, die Luftfahrt-Assets halten, erwerben oder verwalten, bzw. an Gesellschaften, die sich an anderen Gesellschaften beteiligen, die Luftfahrt-Assets halten oder erwerben, und deren Verwaltung, einschließlich der Gewährung von Darlehen an unmittelbare oder mittelbare Tochtergesellschaften ist, und/oder die Übernahme der Funktion einer persönlich haftenden Gesellschafterin sowie die Übernahme von Geschäftsführungsfunktionen bei solchen Gesellschaften. Darüber hinhaus verwaltet die Gesellschaft ihr eigenes Vermöge. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte und Handlungen vorzunehmen, die der Erreichung des Geschalftszwecks unmittelbar und/oder mittelbar zweckdienlich sind; ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die ind § 34c GewO aufgeführt sind oder die als Unternehmensgegenstand sonst staatlicher Genehmigung bedürfen. |