einzelvertretungsberechtigt, wenn und solange kein weiterer Liquidator bestellt ist.
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, das Gründen, der Erwerb sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen und von geistigem Eigentum. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach KWG/KAGB sind ausgeschlossen; Erstellen, Durchführen und Vertreiben von Provisionsgeschäften jeglicher Art, ausgenommen erlaubnispflichtige, insbesondere durch Affiliate-Marketing; Off- und Onlinehandel von nicht erlaubnispflichtigen und insbesondere technischen Waren, Onlinevertrieb und -marketing; Durchführung von IT- und Unternehmensberatungen und Servicedienstleistungen.