Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Liquidator bestellt, so ist dieser befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Bebauung eigener Grundstücke / Erbbaurechte und anschließende Vermietung / Verpachtung.