einzelvertretungsberechtigt, wenn und solange kein weiterer Liquidator bestellt ist.
Gegenstand
Erwerb, Halten und Verwalten und Veräußerung von Beteiligungen, Verwaltung eigenen Vermögens sowie betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen für Dritte. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach KWG/KAGB sind ausgeschlossen.