| Gegenstand | Entgegennahme von Einlagen oder anderen rückzahlbaren Geldern der Öffentlichkeit und die Gewährung von Krediten sowie alle anderen Tätigkeiten, die ein Kreditinstitut (établissement de crédit) nach luxemburgischem Recht ausüben kann, einschließlich solcher einer Bank- und Wertpapierfirma; als Investmentgesellschaft zu fungieren und die Geschäfte aller Körperschaften zu koordinieren, an denen die Gesellschaft vorerst direkt oder indirekt beteiligt ist, und die Aktien, Anleihen, Anleihekapital, Schuldverschreibungen und andere Wertpapiere, die von einer Person oder einem anderen Vermögenswert jeglicher Art ausgegeben oder garantiert werden, ganz oder teilweise zu erwerben (sei es durch Originalzeichnung, Ausschreibung, Kauf, Tausch oder anderweitig) und dieselben zu besitzen, zu verkaufen, zu tauschen und zu veräußern. |