Handelsregister B des Amtsgerichts München
Nummer der Firma:
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HRB 253188
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
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6
7
1
a)
Objektgesellschaft Praeclarus 8 mbH
b)
München
Geschäftsanschrift:
Lützelsteiner Straße 1 a, 80939 München
c)
Erwerb, die Entwicklung, die Vermietung,
das Halten und Verwalten von
Grundstücken und der auf diesen Flächen
errichteten Immobilien, sowie bei Bedarf
deren spätere vollständige bzw. teilweise
Veräußerung. Die Gesellschaft kann diese
Handlungen und Rechtsgeschäfte selbst
vornehmen oder durch Dritte vornehmen
lassen. Ausgenommen sind jeweils solche
Tätigkeiten, die eine gesetzliche
Genehmigung oder eine besondere
Gewerbeerlaubnis erfordern.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Eschenbaum, Friedrich, Schäftlarn, *XX.XX.1962
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Einzelprokura:
Roth, Fritz, München, *XX.XX.1978
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 07.11.2019.
a)
02.12.2019
Dr. Müller
2
c)
Gegenstand von Amts wegen berichtigt:
Erwerb, Entwicklung, Vermietung, Halten
und Verwalten von Grundstücken und der
auf diesen Flächen errichteten Immobilien.
Die Gesellschaft kann diese Handlungen
und Rechtsgeschäfte selbst vornehmen
oder durch Dritte vornehmen lassen.
Ausgenommen sind jeweils solche
Tätigkeiten, die eine gesetzliche
Genehmigung oder eine besondere
Gewerbeerlaubnis erfordern.
a)
11.12.2019
Wackerbauer
Abruf vom 25.03.2024