einzelvertretungsberechtigt, wsenn und solange kein weiterer Liquidator bestellt ist.
Gegenstand
Erwerb sowie Verwaltung, Verwertung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen und anderen Vermögensgegenständen jeweils im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesensgesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch oder dem Rechtsdienstleistungsgesetz bedürfen.