| Gegenstand | Holz- und Bautenschutz Gewerbe, die Durchführung von Abbrucharbeiten, ohne dabei Eingriff in die Statik zu nehmen, die Ausübung des zulassungsfreien Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerks, Tätigkeit als Betonbohrer und -schneider, Tätigkeit als Bodenleger (Verlegen von PVC Belägen, Teppichen, Laminat und schwimmend verlegtem Fertigparkett), die Durchführung von Akustik- und Trockenbauarbeiten, der Einbau von genormten Baufertigteilen (z. B. Fenster, Türen, Zargen, Regalen) und die Durchführung von Entrümpelungen und Abfallentsorgung. |