Beratung von Unternehmen und Unternehmern im Hinblick auf Übernahmen und Zusammenschlüsse, Fremdkapitalfinanzierung und -transaktionen sowie Restrukturierungen und sonstige Beratung im Hinblick auf die Kapitalstruktur, industrielle Strategie und damit verbundene Fragen. Ausgenommen sind Geschäfte, die einer Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz oder dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, bedürfen.