Ist nur ein Vorstandsmitglied vorhanden, vertritt dieses die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder vorhanden, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten
Gegenstand
Verwalten von Beteiligung an anderen Unternehmen sowie weitere damit zusammenhängende genehmigungsfreie Investmenttätigkeiten Brokerage und weitere Dienstleistungen in der Administration.