| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung (mit Ausnahme der Steuer- und Rechtsberatung sowie der Wirtschaftsprüfung) von Unternehmen und öffentlichen Instutionen in allen Fragen der Unternehmensplanung, -modelierung und -führung, insbesondere in den Bereichen digitale Markenführung, Marketing, Kommunikation, Technologie & IT, Digitalisierung & Transformation, Human Resources, Finance & Controlling und M&A; sowie Erwerb, Halten, Verwalten von Beteiligungen aller Art, ausschließlich im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, sowie damit verbundene Geschäfte. Tätigkeiten, welche einer behördlichen Erlaubnis, Genehmigung, Zulassung o.ä. (zusammenfassend "öffentlich rechtlicher Vorbehalt") bedürfen, sind nicht Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft - und zwar unabhängig davon, ob der öffentlich rechtliche Vorbehalt personen- oder sachbezogen ist. |