| Gegenstand | Unmittelbare und/oder mittelbare Beteiligung an anderen Gesellschaften, insbesondere an geschlossenen alternativen Spezial-Investmentfonds, deren Gesellschaftszweck Anlage und Verwaltung ihrer Mittel zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage zum Nutzen der Anleger, insbesondere durch mittelbaren Erwerb von Immobilien und Immobiliengesellschaften, d. h. Eingehen, Erwerben, Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an Gesellschaften, die Immobilien halten, errichten oder erwerben werden, bzw. an Gesellschaften, die sich an anderen Geselschaften beteiligen, die Immobilien halten, errichten oder erwerben werden, und deren Verwaltung, einschließlich Gewährung von Darlehen an unmittelbare oder mittelbare Tochtergesellschaften ist. Übernahme von Geschäftsführungsfunktionen bei solchen Gesellschaften. Darüber hinaus verwaltet die Gesellschaft ihr eigenes Vermögen. Ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die in § 34c GewO aufgeführt sind oder die als Unternehmensgegenstand sonst einer staatlichen Genehmigung bedürfen. |