Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird deren Vertretungsbefugnis durch Beschluss der Generalversammlung bestimmt.
Ausübung des konzessionierten Baumeistergewerbes; Ausübung des konzessionierten Bauträgergewerbes; Ausübung des konzessionierten Wasserleitungsinstallationsgewerbes, des Sanitär- und Heizungsinstallationsgewerbes; Ausübung des konzessionierten Güterbeförderungsgewerbes; Ausübung des Gewerbes von Planierungsarbeiten, Erdaushubarbeiten und Baggerungen; Ausübung des Handelsgewerbes gemäß § 103 (1) lit. b Zif. 25 der Gewerbeordnung; Ausübung des Gewerbes der elektronischen Datenverarbeitung und Informationstechnik; Erwerb sowie Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften und Übernahme von Geschäftsführungen, insbesondere der Geschäftsführung der Firma rabmer Bau und Installations GmbH & Co. KG; Miete und Pachtung bzw. Vermietung und Verpachtung von beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern aller Art.