| Gegenstand | Die unmittelbare und/oder mittelbare Beteiligung an anderen Gesellschaften, insbesondere an geschlossenen alternativen Spezial-Investmentfonds, deren Gesellschaftszweck die Anlage und Verwaltung ihrer Mittel zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage zum Nutzen der Anleger, insbesondere durch den mittelbaren Erwerb von Immobilien und Immobiliengesellschaften, d. h. das Eingehen, Erwerben, Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an Gesellschaften, die Immobilien halten, errichten oder erwerben werden, bzw. an Gesellschaften, die sich an anderen Gesellschaften beteiligen, die Immobilien halten, errichten oder erwerben werden, und deren Verwaltung, einschließlich der Gewährung von Darlehen an unmittelbaren oder mittelbaren Tochtergesellschaften ist; die Übernahme von Geschäftsführungsfunktionen bei solchen Gesellschaften. Darüber hinaus verwaltet die Gesellschaft ihr eigenes Vermögen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte und Handlungen vorzunehmen, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks unmittelbar und/oder mittelbar zweckdienlich sind; ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die in § 34 c GewO aufgeführt sind oder die als Unternehmensgegenstand sonst einer staatlichen Genehmigung bedürfen. |