einzelvertretungsberechtigt, wenn und solange kein weiterer Liquidator bestellt ist.
Gegenstand
Betrieb von Kinderkrippen und Kindergärten im Sinne des Bayerischen Kindergartengesetzes (BayKiG) sowie von Einrichtungen zur Ergänzung der schulischen Ausbildung. Sie dient im Rahmen ihrer sachlichen Möglichkeiten der Unterstützung und Ergänzung der familiären Erziehung, um den Kindern nach Maßgabe wissenschaftlicher Forschungsergebnisse beste Entwicklungs- und Bildungschancen zu vermitteln, kindgemäße Bildungsmöglichkeiten anzubieten, allgemeine und individuelle erzieherische Hilfen zu gewähren, die Persönlichkeitsentfaltung zu fördern, sowie soziale Verhaltensweisen zu vermitteln. Die Leistungen von kibiku werden ohne Rücksicht auf Staatszugehörigkeit, Konfession, Rasse, Geschlecht oder Wohnsitz angeboten.