Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Gegenstand
Betrieb eines Einzelhandelsgeschäfts in Form eines Dorfladens und alle damit zusammenhängenden Hilfs- und Nebengeschäfte. Zum Unternehmensgegenstand erklärt die Alleingesellschafterin in Gemäßheit der Art. 87 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. 92 Abs. 1 Nr. 1 BayGO, dass sie hiermit insbesondere folgender in den eigenen Wirkungskreis fallender Aufgabe im Sinne des Art. 83 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Bayern nachkommt: Einrichtungen zur Sicherung der Ernährung.