einzelvertretungsberechtigt, wenn und solange kein weiterer Liquidator vorhanden ist.
Gegenstand
Erwerb, Halten und Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften des in- und ausländischen Rechts, unabhängig von deren Rechtsform, und Übernahme der Funktion als Gesellschafter und Geschäftsführer in Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Personenhandelsgesellschaften, sowie Beratung von Unternehmen, insbesondere im Hinblick auf strategische Planung und Organisation. Geschäfte und Tätigkeiten, die der Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz bedürfen, Rechtsberatung und Steuerberatung und andere Tätigkeiten, die einer staatlichen Genehmigung bedürfen, werden nicht ausgeübt.