| Gegenstand | Die Beratung, Planung, Konzeption, Realisierung, Ausführung, Projetkbegleitung, Errichtung und Projektsteuerung von Stadien, Arenen, Veranstaltungsstätten, Messehallen etc., sowie von weitgespannten Dächern und Membrankonstruktionen und alle Tätigkeiten, die dem Unternehmensgegenstand mittelbar oder unmittelbar zu dienen bestimmt sind. Klargestellt wird: Geschäfte, die einer besonderen behördlichen Genehmigung bedürfen, sind nicht Gegenstand des Unternehmens. |