Handelsregister B des Amtsgerichts München
Nummer der Firma:
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HRB 244594
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
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5
6
7
1
a)
Schoenberger Interholding GmbH
b)
Schäftlarn, Landkreis München
Geschäftsanschrift:
Zechstraße 1-7, 82069 Schäftlarn-
Hohenschäftlarn
c)
Verwaltung eigenen Vermögens,
inbesondere Erwerben, Halten, Verwalten
und Veräußern von
Unternehmensbeteiligungen.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Mayer, Michael Alexander, Geretsried,
*XX.XX.1970
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 22.10.2018.
a)
08.11.2018
Dr. Schwarz
2
26.000,00 EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 6.2.2019 hat die
Erhöhung des Stammkapitals
um 1.000,-- Euro und die Änderung des § 5 (Stammkapital) der
Satzung beschlossen.
a)
08.03.2019
Fischer
3
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 28.05.2019 hat die
Änderung des § 3 (Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen.
a)
03.06.2019
Dr. Koller
4
b)
Die Gesellschaft hat am 02.07.2019 mit der Schoenberger
Germany Holding GmbH mit dem Sitz in Schäftlarn
(Amtsgericht München HRB 244500) als herrschender
Gesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen.
Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom
02.07.2019 zugestimmt.
a)
09.07.2019
Dr. Koller
Abruf vom 24.03.2024