| Gegenstand | Erbringung von administrativen und technischen Dienstleistungen gegenüber verbundenen oder fremden Unternehmen. Schaffung, Ankauf, Verkauf, Lizenzierung und Verwaltung von immateriellen Gütern. Gründung, Ankauf, Verkauf und Verwaltung von Beteiligungen. Ankauf, Verkauf und Verwaltung von Wertpapieren, Sachgegenständen, Grundstücken und Immobilien, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist. Verwaltung eigenen und fremden Vermögens mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten. Tätigkeiten, welche einer behördlichen Erlaubnis, Genehmigung, Zulassung o.ä. (zusammenfassend "öffentlich rechtlicher Vorbehalt") bedürfen, sind nicht Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft - und zwar unabhängig davon, ob der öffentlich rechtliche Vorbehalt personen- oder sachbezogen ist. |