einzelvertretungsberechtigt, wenn und solange kein weiterer Liquidator bestellt ist.
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Gründung sowie Beteiligung an Personen- und Kapitalgesellschaften, Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten von Unternehmensbeteiligungen jeder Rechtsform und Vermögensanlagen aller Art, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist, sowie Übernahme Geschäftsführung und Vertretung von anderen Gesellschaften.