Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten.
Gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Planung von Bauwerken sowie Orts- und Stadtplanung (im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Bayerisches Baukammergesetz) und Beratung, Betreuung und Vertretung des Auftraggebers in den mit Planung, Ausführung und Steuerung des Vorhabens zusammenhängenden Angelegenheiten sowie Überwachung der Ausführung und Projektentwicklung sowie Durchführung von Projekten im Ausland (im Sinne von Art. 3 Abs. 6 BauKaG).